
Feuerwehrkonzeption der Gemeinde Karlsbad (Stand 1998)
Gliederung
1. Grundsätze und Aufgabenstellung
2. Feststellung des Ist-Zustandes
2.1 Gefahrenpotential
2.2 Personal
2.2.1 Personalstand
2.2.2 Ausbildung
2.2.3 Ausrüstung
2.3 Fahrzeuge und Geräte
2.4 Gerätehäuser
2.5 Alarmierung und Funkverkehr
2.6 Wasserversorgung
3. Anwendung des Richtwertverfahrens
3.1 Festlegung der Risikoklassen
3.2 Benötigte Ausrüstung
3.3 Personalstärke
3.4 Gerätehäuser
4. Wertung
4.1 Fahrzeugkonzept
4.2 Mindestpersonalstärke
4.3 Gerätehäuser
Abschlussbetrachtung
1. Grundsätze und Aufgabenstellung
Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende
Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist
von der Polizei unabhängig (§ 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
-FwG-).
Aus diesem Grundsatz ergeben sich die weiteren Bestimmungen über die Organisationsform und Aufgabenstellung von Gemeinde, Feuerwehr, Kommandant, Feuerwehrausschuß und den Feuerwehrangehörigen.
Hierzu wird auf die §§ 1,2,3 und 27 des FwG sowie auf die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Karlsbad verwiesen und im weiteren Verlauf eingegangen.(Anlage 1).
Nach § 8 und 9 FwG hat der Feuerwehrkommandant die Feuerwehr zu leiten. Ihm obliegt die Verantwortung für die Gemeindefeuerwehr.
Aus § 9 Abs. 2 FwG ergibt sich die Pflicht des Feuerwehrkommandanten, den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten.
In dem Bewußtsein dieser Verantwortung und im Hinblick auf das Fehlen einer Dokumentation über den Zustand der Feuerwehr Karlsbad hat der Feuerwehrausschuß beschlossen, eine Feuerwehrkonzeption zu erstellen, die sich in ein Bestandserhebung, einer Risikoanalyse für die Gemeinde Karlsbad und einen konzeptionellen Vorschlag für die Entwicklung der Feuerwehr in den nächsten 15 Jahren gliedert. Wie jeder Entwicklungsplan kann auch dieser nur ein Leitfaden und keine Festschreibung sein.
Als Grundlage für diesen Entwicklungsplan wurde das
Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, die Erlasse des Innenministerium
zum Feuerwehrgesetz, das Richtwertverfahren des Landes Hessen für
Feuerwehren in Gemeinden unter 30.000 Einwohnern sowie die derzeitigen
Beratungsergebnisse (Entwurfstand: September 1998) aus den Beratungen
des Arbeitskreises "Feuerwehr in der Zukunft" des Landesfeuerwehrverbandes
angewendet.
2. Feststellung des Ist-Zustandes
Die Feuerwehr Karlsbad besteht aus den Abteilungen Langensteinbach, Ittersbach, Auerbach, Mutschelbach und Spielberg. In jeder Abteilung exsistiert eine Jugendfeuerwehr und eine Altersabteilung. Der Abteilung Mutschelbach ist ein Spielmannszug angegliedert.
Jede Abteilung hat ein eigenes Feuerwehrgerätehaus.
Die Abteilungen werden von einem Abteilungskommandanten geleitet, der für den ordnungsgemäßen Einsatz- und Übungsbetrieb, die Wartung von Fahrzeugen und Geräten und die Betriebsbereitschaft des Feuerwehrhauses verantwortlich ist.
Die Feuerwehr Karlsbad wird vom Feuerwehrkommandanten geleitet.
Ihm obliegt die gesamte Verantwortung nach dem Feuerwehrgesetz. Er hat
die Feuerwehr nach innen und außen zu vertreten. Nach derzeitiger
Praxis werden die Mittel des Verwaltungshaushaltes von ihm verwaltet.
Er ist für die Anschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte verantwortlich.
2.1 Gefahrenpotential
Gemeindegröße
Einwohnerzahl: 15.754
Gemarkungsgröße: 3.801 ha
Forstwirtschaftliche Fläche: 1.597 ha
Landwirtschaftliche Fläche: 1.780 ha
Bebaute Fläche: 424 ha
Gewerbe, Handel, Industrie: rd. 4.000 Arbeitsplätze vorwiegend Elektronik,
Kunstoff, Metall
alle allgemeinbildenden Schulen, Krankenhaus, Altenheime, Versammlungsorte (Hallen, Bibelheim, Bibelkonferenzstätte)
Die Ausschüsse der einzelnen Abteilungen haben die örtlichen
Gefahrenpotentiale aus der Sicht des abwehrenden Brandschutzes festgehalten.
Hinzu kommen die besonders zu schützenden Einrichtungen und Institutionen
innerhalb der Gemeinde. Die Einteilung in Risikoklassen wurde in Ahnlehnung
an das Richtwertverfahren des Landes Hessen vorgenommen und gliedert sich
in Brand, technische Notfälle, Gefahrstoffe, Radioaktivität,
biogefährdende Arbeitsstoffe und Wassernotfälle.
Nachstehend wird der Bereich Brand aufgezeigt, die übrigen Risikoklassen sind in der Kategorie Hilfe einbezogen.
Die in jedem Ort vorkommenden Gaststätten, Mehrzweckhallen, Grundschulen und Kindergärten werden in das Gefahrenpotential ohne weitere Nennung mit einbezogen. Ebenso wird die durchgängige Waldfläche in jedem Ortsteil als grundsätzlicher Anteil bei der Risikoklasse Brand mit einbezogen.
An besonderem Gefahrenpotential wurde festgestellt:
Langensteinbach
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand:
Grundsatzfeststellungen:
Offene und geschlossene Bauweise, Mischnutzung, kleinere Bauten besonderer
Art, Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang.
· Krankenhaus KKL mit 564 Betten, 9 Vollgeschosse,
Schwesternwohnheim, ca. 400 Appartements, 8 Vollgeschosse.
· Berufsbildungszentrum im KKL mit täglich ca. 360 Schülern
- ganzjährig -
· Alten- und Pflegeheim, Seniorenresidenz Kurfürstenbad mit
88 Pflegeplätze und 80 Bewohnern, bis zu 6 Vollgeschosse und angeschlossenen
Wohngebäuden mit 5 Vollgeschossen.
· Bibelkonferenzstätte mit Haustöchterschule
· Bibelheim Bethanien mit Schulungen und Kursen (wechselnde Teilnehmerzahl)
· Körperbehindertenschule des Landkreises mit rd. 220 Schülern
und 180 Beschäftigten
· Schulzentrum mit Haupt-, Realschule und Gymnasium, ca. 1900 Schüler
· Gewerbegebiet mit insgesamt 6,5 ha bebaut in den Abschnitten
1 und 2, im Abschnitt 3 derzeit 5,6 ha in Bebauung:
· In Abschnitt 1 und 2 bilden vor allem das Schießhüttencenter
mit rd. 6000 qm Verkaufsfläche und rd. 800 qm Wohnfläche das
Zentrum. Außerdem sind das Möbelland Roßwag, mit rd.
3600 qm Verkaufsfläche, Eurospar mit rd. 1500 qm Verkaufsfläche,
Profi-Schroth mit rd. 1100 qm Verkaufsfläche zu sehen.
· Im Abschnitt 3 sind bisher folgende Objekte als geplant bekannt:
Möbel-Roßwag mit 12.000 qm und Profi-Schroth mit 3.100 qm Verkaufsfläche
· Umspannwerk des Badenwerks (Fläche 0,6 ha)
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technische Notfälle u.a.
Grundsatzfeststellungen:
Größere Ortsverbindungsstraßen, kleinere Gewerbebetriebe,
größere Handwerksbetriebe, "sonstiger" Schienenverkehr
Betriebe und Anlagen, die in geringem Maße mit Gefahrstoffen umgehen;
Lagerung von Gefahrstoffen mit geringem Gefahrstoffpotential.
· L 623 Richtung BAB mit ca. 14.000 Fahrzeugen täglich
· L 622 Richtung Ittersbach mit ca. 13.000 Fahrzeugen täglich
· L 562 Reichenbach - Langensteinbach - Auerbach mit ca. 11.000
Fahrzeugen täglich
· L 563 Richtung Untermutschelbach
· K 3562 Richtung Obermutschelbach
· Die größeren Gewerbebetriebe sind bereits in der Kategorie
Brand beschrieben.
· Handwerksbetriebe mit Lagerung von Farben, Lacke, Lösungsmittel
Ittersbach
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand
Grundsatzfeststellungen:
Offene und geschlossene Bauweise, Mischnutzung, kleinere Bauten besonderer
Art, Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang.
· Industriegebiet Ittersbach mit derzeit 94 Gewerbe-
und Industriebetrieben mit unterschiedlichsten Schwerpunkten; hervorzuheben
sind insbesondere mehrere große Reifenlager, Becker-Autoradio, Möbellager,
Holzverarbeitende Betriebe mit Holzlager
· Pferdehof Kern mit Reitsportanlagen
· Triebwagenhalle und Abstellgleise der AVG
· Altenheim Blumenhof
· Außenbezirke Schlehmühle, Ziegelhütte
· Wohblocks mit mehr als 3 Vollgeschoße
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technischen Notfälle u.a.
· Kreis- und Landstraßen, die durch den Ort
führen
· Gasversorgung
· Umwelt- und Containerdienst mit Lagerung
Auerbach
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand:
Grundsatzfeststellungen:
Überwiegend offene Bebauung bis zu zwei Vollgeschossen, teilweise
Reihenbebauung, einzelne kleinere Handwerksbetriebe innerhalb des Wohnbereichs
· Beherbergungsbetrieb mit mehr als 8 Betten (Gasthaus
Hirsch)
· Heim zur Versorgung von Schwerstpflegefällen (Hospitz Sonnenlicht)
· landwirtschaftliche Betriebe außerhalb des Ortsgebiets
(Haflingerhof)
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technischen Notfälle u.a.
· Kreisstraße Richtung Pforzheim - auch Umleitungsstrecke
zur Autobahn -
· Kreisstraße führt durch Wohngebiet
· Offener Bach im Ortsgebiet
Mutschelbach
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand:
Grundsatzfeststellungen:
Überwiegend offene Bebauung bis zu zwei Vollgeschossen, teilweise
Reihenbebauung, einzelne kleinere Handwerksbetriebe innerhalb des Wohnbereichs
· Lagerung von Trafoölen
· Lagerung von Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel
· landwirtschaftliche Feldscheunen und Vereinsheime außerhalb
des Ortsgebiets
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technische Notfälle u.a.
· Autobahn A8 geht durch das Ortsgebiet
· offene Gewässer
· Trafoöllager und Pflanzenschutzmittellager
· Kreisstraße Richtung Wilferdingen
Spielberg
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand:
Grundsatzfeststellungen:
Überwiegend offene Bebauung bis zu zwei Vollgeschossen, teilweise
Reihenbebauung, einzelne kleinere Handwerksbetriebe innerhalb des Wohnbereichs
· Behindertenwohnheim der AWO
· holzverarbeitende Handwerksbetriebe im Ortsgebiet
· Schafzucht im Außenbereich ohne eigene Wasserversorgung
Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technische Notfälle u.a.
· zwei unabhängige AVG-Strecken (S1 und S11)
· Zugangsstraßen zum Gewerbegebiet Ittersbach
· 2,6 km Straßenstrecke im Albtal
2.2 Personal
2.2.1 Personalstand
Abteilung Aktiv Jugend Altersmannschaft
Langensteinbach 47 21
10
Ittersbach 29
24 16
Auerbach 33
09 07
Mutschelbach 33
10 06
Spielberg 34
06 02
2.2.2 Ausbildung
Der Ausbildungsstand kann als gut und ausgreichend angesehen
werden. Alle Feuerwehrangehörige, die aus der Jugend in die aktive
Wehr übernommen werden, unterziehen sich zunächst der G26-Prüfung
beim Arzt. Somit wird die gesundheitliche Eignung für den Feuwerwehrdienst
geprüft. An Ausbildungen wird der Besuch der vorgeschriebenen Lehrgänge
Grundausbildung, Funk, Maschinist und Atemschutz (soweit gesundheitlich
möglich) gefordert. Auch die weiterführenden Lehrgänge
wie Truppführer, Gruppenführer und Zugführer werden je
nach Eignung und Bedarf regelmäßig von Feuerwehrangehörigen
besucht.
An Sonderlehrgängen werden für jede Abteilung ein Atemschutzgerätewart
und mehrere Gerätewarte an der Landesfeuerwehrschule ausgebildet.
Die Führungskräfte nehmen regelmäßig an den Fort-
und Weiterbildungsmaßnahmen des Kreisbrandmeisters teil.
Ein wesentlicher Bestandteil der Feuerwehr Karlsbad
ist die Jugendfeuerwehr. Ohne die regelmäßigen Übernahmen
wäre der Mannschaftsbestand kaum zu halten. Die mit der Jugendarbeit
betrauten Kameradinnen und Kameraden bilden sich regelmäßig
bei den angebotenen Seminaren auf Kreisebene weiter.
2.2.3 Ausrüstung
Durch die klare Haltung des Gemeinderats zur Sicherheit
für die Feuerwehrangehörigen konnte die Mannschaft in den Jahren
1996, 1997 und 1998 mit den persönlichen Ausrüstungsgegenständen,
die vom Innenministerium und vom Unfallversicherungsverband vorgeschrieben
sind, ausgerüstet werden. Es sind dies im einzelnen die Einsatzjacke
90, die Arbeitshosen und die Sicherheitshandschuhe. Mit einer Gesamtinvestition
von über 120.000,-- DM wurde für die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen
ein deutliches Zeichen gesetzt. Die Zuschüsse für diese Investition
laufen noch bis zum Jahr 2000, so daß die Gemeinde auch einen erheblichen
Teil der Aufwendungen wieder erstattet bekommt.
2.3 Fahrzeuge und Geräte
Der derzeitige Fahrzeugbestand gliedert sich wie folgt:
Abteilung
Ist-Bestand
AUERBACH LF
8
AUERBACH TSF-W
ITTERSBACH TLF
16/24
ITTERSBACH LF
8
LANGENSTEINBACH TLF
16/24
LANGENSTEINBACH SW
2000 TR
LANGENSTEINBACH LF
8
LANGENSTEINBACH DLK
23-12
LANGENSTEINBACH
GW und VRW
LANGENSTEINBACH
KEF
MUTSCHELBACH TSF
MUTSCHELBACH LF
8
SPIELBERG LF
8
SPIELBERG
TSF
An besonderen Geräten sind u.a. vorhanden:
3 Wasserwerfer
2 Druckbelüfter
1 Anhängeleiter
1 Atemschluftkompressor
1 Atemschutzprüfgerät
1 Schmutzwasserpumpe
4 Atemschutzgeräte - Reserve -
1 8 KVA Notstromagregat
2.4 Gerätehäuser
In jedem Ortsteil steht ein Feuerwehrgerätehaus. Die
Häuser sind grundsätzlich in gutem baulichen Zustand und reichen
für die Belange der Feuerwehr aus. Die Unterbringung der Fahrzeuge
ist möglich, die Sozialräume und Unterrichtsräume sind
ausreichend.
2.5 Alarmierung und Funkverkehr
Durch die Investitionen in den vergangenen 4 Jahren konnte
der komplette Bestand an Funkgeräten in den Fahrzeugen auf die erforderlichen
Mehrkanalgeräte FuG 8b-1 umgerüstet werden. Somit ist auch im
Katastrophenfall das Ausweichen auf andere Funkkanäle möglich.
Nur das Funkgerät im Gerätehaus Langensteinbach, welches zur
zentralen Funkabwicklung und zur zusätzlichen Alarmierung benötigt
wird, hat noch den alten Standart. Im Zuge von Ersatzbeschaffungen für
die Alarmierungseinrichtung der Feuerwehr Karlsbad wird jedoch auch dieses
Gerät in den kommenden Jahren ausgetauscht.
Die empfohlenen FMS-Hörer für die Funkgeräte wurde ebenfalls
angeschafft. Somit reduziert sich der sprachliche Funkverkehr erheblich
und der Funkkanal bleibt für Alarmierung und Lagemeldungen frei.
Der 2-Meter-Funk wurde optimiert. Derzeit sind auf jedem Fahrzeug zwei Funkgeräte diese Bereiches vorhanden.
Die Alarmierung erfolgt über den 4-Meter-Bereich, da der südliche Landkreis immer noch nicht flächendecken mit digitaler Technik ausgestattet ist.
Durch die Festlegung einer Alarm- und Ausrückeordnung
für die Feuerwehr Karlsbad wurde der Alarmierungsbereich grundsätzlich
neu geregelt. Die Alarm- und Ausrückeordnung ist derzeit in der Testphase,
denn sowohl die Leitstelle als auch die Einsatzkräfte müssen
sich an diese neue Systematik gewöhnen. Bewährt hat sich die
Einführung der Tagesalarmschleife, bei der alle in Karlsbad beschäftigten
Feuerwehrangehörigen, denen ein Ausrücken während der Tageszeit
möglich ist, zusammenfinden. Somit ist der Brandschutz auch tagsüber
vollständig gewährleistet.
2.6 Wasserversorgung
Im Gemeindegebiet mit Wohnbebauung ist die Wasserversorgung
als ausreichend anzusehen. Nur in den Gewerbe- und Industriegebieten sowie
in den bebauten Außenbereichen entspricht die Wasserversorgung nicht
in vollem Umfang den Vorstellungen der Feuerwehr.
Durch das Vorhandensein eines SW 2000 kann jedoch in allen Gemeindeteilen
davon ausgegangen werden, daß innerhalb vertretbarer Zeit eine ausreichende
Wasserversorgung aufgebaut werden kann.
3. Anwendung des Richtwertverfahrens
Nach Analyse des Gefahrenpotentials der einzelnen Ortsteile wird dem untersuchten Bereich eine Risikokategorie für jede Gefahrenart zugeordnet. Wir haben bewußt auf die Ermittlung des gesamten Gemeindebereiches verzichtet, das dies zu einem globalen Ergebnis führen würde und nur für Sicht einer einzelnen, im Zusammenhang bebauten Gemeinde sinnvoll ist. Da Karlsbad jedoch als Flächengemeinde eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 13 - 15 km hat, halten wir eine Einzelbeurteilung für angebracht.
3.1 Festlegung der Risikoklassen
Nach dem Richtwertverfahren werden folgende Risikoklassen eingeteilt:
· Brandgefahren B 1 bis B 5
· Techninsche Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse T 1 bis
T 5
· Gefahren durch Gefahrstoffe (ohne radioaktive Stoffe) G 1 bis
G 5
· Gefahren durch radioaktive Stoffe R 1 bis R 5
· Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer
W 1 bis W 5
Die Merkmale der Risikoklassen sind in Anlage 2 näher erläutert.
In Anwendung des Richtwertverfahrens ergeben sich nach der Subsummierung der in der Risikoanalyse festgestellten Tatbestände zu den Merkmalen der Risikoklassen folgende Einstufungen:
Ortsteil Brand
Hilfe
Langensteinbach B 4 T
3
Ittersbach B
4 T 3
Auerbach
B 2 T 2
Mutschelbach
B 2 T 2
Spielberg B
2 T 2
Die unter "Hilfe" ausgewiesene Risikoklasse beinhaltet
auch die übrigen Risikoklassen der Bereiche G, R und W
3.2 Benötigte Ausrüstung
Nach dem Richtwertverfahren werden für die einzelnen Risikokategorien jeweils bestimmte, als notwendig erachtete Ausrüstungen festgelegt. Die Ausrüstung wird dann eingeteilt in Ausrüstungsstufen, die in einer festgelegten Maximalzeit jeweils an der Einsatzstelle verfügbar sein muß.
· Ausrüstungsstufe I < 10 Minuten nach Eingang der Alarmmeldung
(Ersteinsatz)
· Ausrüstungsstufe II < 20 Minuten nach Eingang der Alarmmeldung
(Erweiterte Ausrüstung)
· Ausrüstungsstufe III < 30 Minuten nach Eingang der Alarmmeldung
(Spezialausrüstung)
Die in der Ausrüstungsstufe I (Ersteinsatz) bestimmte feuerwehrtechnische
Erstausrüstung ist so konzipiert, daß die als erste an der
Einsatzstelle eintreffenden Kräfte sofort adäquat zu arbeiten
beginnen können. Sollte die Gefahrensituation weitere Ausrüstung
erfordern, so muß diese erweiterte Ausrüstung (Ausrüstungsstufe
II) oder Spezialausrüstung (Ausrüstungsstufe III) innerhalb
der angegebenen Zeiträume von 20 oder 30 Minuten an der Einsatzstelle
zur Verfügung stehen.
Nach der im Richtwertverfahren vorgeschlagenen Tabelle ergibt sich für die Gemeinde Karlsbad folgende Fahrzeug-Bedarfsermittlung:
BRAND Hilfsfrist 1(10 Minuten)Die genannten Fahrzeuge müssen demnach
in den Abteilungen vorgehalten werden
Abteilung Auerbach B
2 LF 8/6 mit Ausrüstung
techn. Hilfe
Abteilung Ittersbach B
4 LF 16/12, LF 8/6, ELW
1, DL*
Abteilung Langensteinbach B 4 LF
16/12, LF 8/6, ELW 1, DL*
Abteilung Mutschelbach
B 2 LF 8/6 mit Ausrüstung
techn. Hilfe u. Erstausst. Gefahrgut
Abteilung Spielberg B
2 LF 8/6 mit Ausrüstung
techn. Hilfe
Gesamt Karlsbad *DL 23-12 nur einmal, da der Ortsteil Ittersbach bei einem
Ausrückeradius von 8,4 km innerhalb der Hilfsfrist erreicht wird
BRAND Hilfsfrist 2(20 Minuten)
Abteilung Auerbach ELW,
LF 8/6, LF 16/12
Abteilung Ittersbach ELW,
LF 8/6, LF 16/12, TLF 24/50 ers. d. LF 16/12; DLK
Abteilung Langensteinbach ELW, LF
8/6, LF 16/12, TLF 24/50 ers. d. LF 16/12; DLK
Abteilung Mutschelbach ELW,
LF 8/6, LF 16/12
Abteilung Spielberg ELW,
LF 8/6, LF 16/12
BRAND Hilfsfrist 3(30 Minuten)
Abteilung Auerbach LF
16/12, SW 2000
Abteilung Ittersbach
ELW 2, LF 16/12, SW 2000, GW-AS
Abteilung Langensteinbach ELW
2, LF 16/12, SW 2000, GW-AS
Abteilung Mutschelbach LF
16/12, SW 2000
Abteilung Spielberg LF
16/12, SW 2000
HILFE Hilfsfrist 1(10 Minuten)
Abteilung Auerbach T 2LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe
AbteilungIttersbach T 3LF 16/12
Abteilung Langensteinbach T 3LF 16/12
Abteilung Mutschelbach T 2LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe u. Erstausst.
Gefahrgut
Abteilung Spielberg T 2LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe
HILFE Hilfsfrist 2(20 Minuten)
Abteilung Auerbach LF 16/12
Abteilung Ittersbach ELW 1, LF 16/12, RW 2
Abteilung Langensteinbach ELW 1, LF 16/12, RW 2
Abteilung Mutschelbach LF 16/12
Abteilung Spielberg LF 16/12
HILFE Hilfsfrist 3(30 Minuten)
Abteilung Auerbach ELW 1, RW 2, LF 16/12
Abteilung Ittersbach ELW 1, RW 2, LF 16/12
Abteilung Langenstach ELW 1, RW 2, LF 16/12
Abteilung Mutschelbach ELW 1, RW 2, LF 16/12
Abteilung Spielberg ELW 1, RW 2, LF 16/12
Ausrüstung aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten
Begründung Schlauchwagen:
Aufgrund der Gefahrenschwerpunkte durch das Industriegebiet Ittersbach
und das Gewerbegebiet Langensteinbach sowie die Aussiedlerhöfe "Im
Steinig", den Kleingartengebieten und den übrigen Außenbebauungen
ohne ausreichende Wasserversorgung ist die Vorhaltung eines Schlauchwagens
geboten. Derzeit ergibt sich z.B. im Industriegebiet Ittersbach nur eine
ausreichende Wasserversorgung durch die Einbindung des Schlauchwagens
(Zisternenversorgung).
Begründung zweites LF 16:
Der Zusatzbedarf bei der Risikoklasse B 4 in den Ortsteilen Langensteinbach
und Ittersbach von einem TLF 24/50 innerhalb der Hilfsfrist 2 kann nach
Auffassung des Feuerwehrausschusses auch durch ein (innerhalb Karlsbad)
drittes LF 16 erreicht werden.
Begründung Transportsysteme:
Der bisher vorgehaltene Materialnachschub in den zweiten Löschfahrzeugen
der Ortsteile Auerbach und Spielberg soll durch variable Transportsysteme
nach dem Wechselladerprinzip transportierbar gemacht werden. Für
den Ortsteil Mutschelbach sollte aufgrund der vorhandenen Gefahrenlage
mit der Autobahn ein GW-G1 in Betracht gezogen werden.
Die in der Hilfsfrist 2 und 3 geforderten Sonderfahrzeuge (ELW 2, GW-AS, RW 2) können nicht von der Feuerwehr Karlsbad bereitgestellt werden und müssen im Bedarfsfall im Wege der Überlandhilfe angefordert werden. Hierbei wird auf die noch vom Landkreis festzulegende Ausrückebereiche für diese Fahrzeuge verwiesen.
Zusatzausrüstung aufgrund der bisherigen Erfahrungen und örtlichen
Einsatzstatistiken:
Ein hydraulischer Rettungssatz sollte als Zusatzbeladung in den LF8/6 der Abteilungen Mutschelbach, Auerbach und Spielberg beschafft werden.
An Sondergeräten sollte aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten vorhanden sein:
Wassersauger, Schmutzwasserpumpen, Belüftungsgeräte verschiedene
Größen, Monitore mit Schaumaufsatz, fahrbarer Schaum-/Wasserwerfer,
Ölauffangbehälter, Reserve-Atemschutzgeräte, Gefahrgut-Erstausrüstung,
Hebekissen, Dichtkissen, Rollgliss, Korbtrage, Ölumfüllpumpe,
Notstromaggregat 8 KVA, Schachtabdeckungen, Ölsperren für fließendes
Gewässer.
3.3 Personalstärke
Die Ermittlung der Personalstärke richtet sich in erster Linie nach den vorgehaltenen Fahrzeugen und der Gerätetechnik. Mit der richtigen Personalstärke muß gewährleistet sein, daß immer ausreichend Personal für Ersteinsatz rund um die Uhr, auch tagsüber zur Verfügung steht. Die im Richtwertverfahren angewandten Vorgaben zur Personalstärke entsprechen den bundesweit üblichen Maßstäben, wobei davon ausgegangen wird, daß jedes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr für den Dienst geeignet und aktiv ist. Deshalb kann hier nur von einer Mindestpersonalstärke gesprochen werden. Auf die Errechnung einer Obergrenze wird verzichtet, da eine Diskussion ausgeschlossen werden soll, die sich mit weniger aktiven, älteren oder nicht mehr voll einsatzfähigen Kameradinnen und Kameraden befassen würde.
Die im Entwurf des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg empfohlene Sollstärke von 300% hat der Feuerwehrausschuß für zu hoch erachtet.
Nach dem Richtwertverfahren gilt folgende Grundlage:
· allgemeine Reserve
Generell ist eine Ausfallreserve von 100% vorzusehen. Eine maximale Reservevorhaltung sollte nicht mehr als 125% betragen. Die Mindeststärke einer Feuerwehr liegt bei 18 aktiven Feuerwehrangehörigen.
· Ausbildungsstand und Ausrüstung
Jeder Feuerwehrangehörige muß feuerwehrtauglich sein, zumindest über eine Grundausbildung und über eine vollständige persönliche Schutzausrüstung verfügen. Der Umfang der Schutzausrüstung bestimmt sich nach den Vorgaben des Innenministeriums und der Unfallverhütungsvorschriften.
· Führungsfunktion
Für die Zugführerfunktion ist eine Ausfallreserve von mindestens 200%, höchstens 300% vorzusehen. Bei den Gruppenführern, wobei jeder Fahrzeugführer als Gruppenführer ausgebildet sein sollte, ist eine Personalausfallreserve von 100%, maximal 150% vorzusehen.
· Atemschutzgeräteträger
Für die Sicherstellung der Einsatzmöglichkeiten sollte an Atemschutzgeräteträger eine Reserve von 150%, maximal 200%, vogehalten werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß zum ungünstigsten Zeitpunkt der Alarmstufe I mindestens vier Atemschutzgeräteträger pro Löschfahrzeug zur Verfügung stehen.
· Besatzung von Sonderfahrzeugen
Für die Besetzung von Sonderfahrzeugen und allen Stützpunktfahrzeugen (Drehleiter, Schlauchwagen oder Rüstwagen) ist eine Personalreserve von mindestens 200%, maximal 300% vorzuhalten.
Zur Berechnung der Personalstärke einer Feuerwehr werden die in den
Vorschriften festgelegten taktischen Einheiten (Trupp, Staffel, Gruppe)
und die damit vorgesehenen Fahrzeugbesatzungen zugrunde gelegt.
Aus den vorstehend festgelegten Reserven läßt sich für die Personalausstattung ein Zielkorridor (minimale bis maximale Vorhaltung) als Soll-Zustand angeben.
Die Ermittlung der Personalstärke und Ausbildung in den Abteilungen der Feuerwehr Karlsbad ergibt sich aus der nachfolgendenTabelle:
Excel-Tabelle "Personalstatistik nach Richtwertverfahren.xls"
3.4 Gerätehäuser
Größe und Ausstattung von Feuerwehrhäusern
sind vom Personal, den Fahrzeugen und dem Gerät in der Gemeindefeuerwehr
beziehungsweise in der Feuerwehrabteilung abhängig. Es gilt die DIN
14 092.
Ein Feuerwehrhaus sol mindestens verfügen über:
· Fahrzeughallen
· Umkleideräume
· Sanitärräume
· Aufenthaltsraum/Sozialraum
· Lagerräume
· Schulungsräume nach örtlicher Notwendigkeit
Die Standorte sind bei Neuplanung nach den Ausrückebereichen und
Nachrückebereichen zu bestimmen. Bei bestehenden Häuser, wie
dies in Karlsbad der Fall ist, kann eine Überprüfung nach den
Kriterien des Landesfeuerwehrverbandes (Entwurf) durchgeführt werden.
Dieser Entwurf sagt aus, daß in einem Radius von 2,4 Kilometer die
bebauten Ortsbereiche erreicht werden müssen (5-Minuten-Frist). Das
entspricht einer Fahrstrecke von 3,3 Kilometer.
Die Standorte der Abteilungen wurden überprüft. Die Radien und
Entfernungen entsprechen den Vorstellungen des Landesentwurfes. Dies ergibt
auch die Bestätigung der bisherigen politischen Entscheidung, an
der Abteilungsstruktur festzuhalten.
4. Umsetzung des Richtwertverfahrens
4.1 Benötigte Ausrüstung
Im Soll-Ist-Vergleich und unter Berüchsichtigung der Fahrzeug-Lebenserwartung von 25 Jahren ergibt sich die nachstehende Beschaffungs- und Bestandstabelle
Abteilung Ist-Bestand
Soll-Bestand
Ersatzbe-schaffung
im Jahr
Auerbach LF
8 LF
8/6 mit TH und Rettungssatz, ohne TS 8 1999
Mutschbach TSF
LF
8/6 mit TH und Rettungssatz, ohne TS 8, Erstausr. GG 1999
Ittersbach
TLF 16/24 LF
16/12
2001
Langensteinbach KEF
ELW
1
2002
Ittersbach ELW
1
2002
Langensteinbach
TLF 16/24 LF
16/12
2005
Spielberg LF
8
LF 8/6 mit TH und Rettungssatz, ohne TS 8 2005
Mutschbach LF
8 GW-G1
2010
Ittersbach LF
8
LF 8/6 2013
Langensteinbach SW
2000 TR SW 2000
TR 2013
Spielberg TSF
Ersatzweise:Transportfahrzeug mit Beladung 2013
Langensteinbach LF
8 LF
8/6 2014
Langensteinbach GW
und VRW LF 16/12 (TH !!) 2015
Langensteinbach DLK
23-12 DLK
23-12 2015
Auerbach TSF
- W Ersatzweise:Transportfahrzeug mit Beladung 2020
4.2 Personalstärke
Im Vergleich zwischen Soll- und Ist beim Mannschaftsbestand
ergeben sich nur kleine Differenzen, die sich auch nicht formell ausgleichen
lassen. Wichtig ist dabei die kontinuierliche Weiterführung der Jugendarbeit
und der eingeschlagenen Ausbildungsstrategie.
evtl. noch Ausbildungszahlen einfügen; noch Festlegung
über G26 Untersuchung bei Übernahmen.
4.3 Gerätehäuser
Die Gerätehäuser aller Abteilungen sind in einem baulich guten Zustand, da alle in den vergangenen 10 Jahren neu erstellt, renoviert oder umgebaut wurden. Sie entsprechen den in der DIN 14092 genannten Anforderungen.
Die Standorte der Abteilungen wurden überprüft.
Die Radien und Entfernungen entsprechen den Vorstellungen des Landesentwurfes.
Dies ergibt auch die Bestätigung der bisherigen politischen Entscheidung,
an der Abteilungsstruktur festzuhalten.
Abschlußbetrachtung
Das erstellte Feuerwehrkonzept wurde mit großer Sorgfalt
und unter
Beachtung der genannten Grundsätze erstellt. Die Zeitspanne von über
15 Jahren schließt jedoch nicht aus, daß das Konzept aufgrund
neuer technischer und einsatztaktischer Entwicklungen fortgeschrieben
werden muß.
Der Zeitplan der Beschaffungen ist aufgrund der ermittelten Lebenserwartung
der Fahrzeuge und der analysierten Gefahrenlage unbedingt einzuhalten.
Zur Motivation der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen
ist auch weiterhin das Ausbildungsangebot aufrecht zu erhalten. Insbesondere
ist die Förderung der Jugendarbeit durch eine beispielhaft ausgerüstete
und arbeitende aktive Abteilung fortzuführen.