Feuerwehrkonzeption der Gemeinde Karlsbad (Stand 1998)


Gliederung

1. Grundsätze und Aufgabenstellung

2. Feststellung des Ist-Zustandes

2.1 Gefahrenpotential

2.2 Personal
2.2.1 Personalstand
2.2.2 Ausbildung
2.2.3 Ausrüstung

2.3 Fahrzeuge und Geräte

2.4 Gerätehäuser

2.5 Alarmierung und Funkverkehr

2.6 Wasserversorgung


3. Anwendung des Richtwertverfahrens

3.1 Festlegung der Risikoklassen
3.2 Benötigte Ausrüstung
3.3 Personalstärke
3.4 Gerätehäuser


4. Wertung

4.1 Fahrzeugkonzept

4.2 Mindestpersonalstärke

4.3 Gerätehäuser

Abschlussbetrachtung


1. Grundsätze und Aufgabenstellung


Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist von der Polizei unabhängig (§ 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg -FwG-).

Aus diesem Grundsatz ergeben sich die weiteren Bestimmungen über die Organisationsform und Aufgabenstellung von Gemeinde, Feuerwehr, Kommandant, Feuerwehrausschuß und den Feuerwehrangehörigen.

Hierzu wird auf die §§ 1,2,3 und 27 des FwG sowie auf die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Karlsbad verwiesen und im weiteren Verlauf eingegangen.(Anlage 1).

Nach § 8 und 9 FwG hat der Feuerwehrkommandant die Feuerwehr zu leiten. Ihm obliegt die Verantwortung für die Gemeindefeuerwehr.

Aus § 9 Abs. 2 FwG ergibt sich die Pflicht des Feuerwehrkommandanten, den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten.

In dem Bewußtsein dieser Verantwortung und im Hinblick auf das Fehlen einer Dokumentation über den Zustand der Feuerwehr Karlsbad hat der Feuerwehrausschuß beschlossen, eine Feuerwehrkonzeption zu erstellen, die sich in ein Bestandserhebung, einer Risikoanalyse für die Gemeinde Karlsbad und einen konzeptionellen Vorschlag für die Entwicklung der Feuerwehr in den nächsten 15 Jahren gliedert. Wie jeder Entwicklungsplan kann auch dieser nur ein Leitfaden und keine Festschreibung sein.

Als Grundlage für diesen Entwicklungsplan wurde das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, die Erlasse des Innenministerium zum Feuerwehrgesetz, das Richtwertverfahren des Landes Hessen für Feuerwehren in Gemeinden unter 30.000 Einwohnern sowie die derzeitigen Beratungsergebnisse (Entwurfstand: September 1998) aus den Beratungen des Arbeitskreises "Feuerwehr in der Zukunft" des Landesfeuerwehrverbandes angewendet.


2. Feststellung des Ist-Zustandes

Die Feuerwehr Karlsbad besteht aus den Abteilungen Langensteinbach, Ittersbach, Auerbach, Mutschelbach und Spielberg. In jeder Abteilung exsistiert eine Jugendfeuerwehr und eine Altersabteilung. Der Abteilung Mutschelbach ist ein Spielmannszug angegliedert.

Jede Abteilung hat ein eigenes Feuerwehrgerätehaus.

Die Abteilungen werden von einem Abteilungskommandanten geleitet, der für den ordnungsgemäßen Einsatz- und Übungsbetrieb, die Wartung von Fahrzeugen und Geräten und die Betriebsbereitschaft des Feuerwehrhauses verantwortlich ist.

Die Feuerwehr Karlsbad wird vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Ihm obliegt die gesamte Verantwortung nach dem Feuerwehrgesetz. Er hat die Feuerwehr nach innen und außen zu vertreten. Nach derzeitiger Praxis werden die Mittel des Verwaltungshaushaltes von ihm verwaltet. Er ist für die Anschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte verantwortlich.


2.1 Gefahrenpotential

Gemeindegröße
Einwohnerzahl: 15.754
Gemarkungsgröße: 3.801 ha
Forstwirtschaftliche Fläche: 1.597 ha
Landwirtschaftliche Fläche: 1.780 ha
Bebaute Fläche: 424 ha
Gewerbe, Handel, Industrie: rd. 4.000 Arbeitsplätze vorwiegend Elektronik, Kunstoff, Metall

alle allgemeinbildenden Schulen, Krankenhaus, Altenheime, Versammlungsorte (Hallen, Bibelheim, Bibelkonferenzstätte)


Die Ausschüsse der einzelnen Abteilungen haben die örtlichen Gefahrenpotentiale aus der Sicht des abwehrenden Brandschutzes festgehalten. Hinzu kommen die besonders zu schützenden Einrichtungen und Institutionen innerhalb der Gemeinde. Die Einteilung in Risikoklassen wurde in Ahnlehnung an das Richtwertverfahren des Landes Hessen vorgenommen und gliedert sich in Brand, technische Notfälle, Gefahrstoffe, Radioaktivität, biogefährdende Arbeitsstoffe und Wassernotfälle.

Nachstehend wird der Bereich Brand aufgezeigt, die übrigen Risikoklassen sind in der Kategorie Hilfe einbezogen.

Die in jedem Ort vorkommenden Gaststätten, Mehrzweckhallen, Grundschulen und Kindergärten werden in das Gefahrenpotential ohne weitere Nennung mit einbezogen. Ebenso wird die durchgängige Waldfläche in jedem Ortsteil als grundsätzlicher Anteil bei der Risikoklasse Brand mit einbezogen.

An besonderem Gefahrenpotential wurde festgestellt:

Langensteinbach

Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand:

Grundsatzfeststellungen:
Offene und geschlossene Bauweise, Mischnutzung, kleinere Bauten besonderer Art, Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang.

· Krankenhaus KKL mit 564 Betten, 9 Vollgeschosse, Schwesternwohnheim, ca. 400 Appartements, 8 Vollgeschosse.
· Berufsbildungszentrum im KKL mit täglich ca. 360 Schülern - ganzjährig -
· Alten- und Pflegeheim, Seniorenresidenz Kurfürstenbad mit 88 Pflegeplätze und 80 Bewohnern, bis zu 6 Vollgeschosse und angeschlossenen Wohngebäuden mit 5 Vollgeschossen.
· Bibelkonferenzstätte mit Haustöchterschule
· Bibelheim Bethanien mit Schulungen und Kursen (wechselnde Teilnehmerzahl)
· Körperbehindertenschule des Landkreises mit rd. 220 Schülern und 180 Beschäftigten
· Schulzentrum mit Haupt-, Realschule und Gymnasium, ca. 1900 Schüler
· Gewerbegebiet mit insgesamt 6,5 ha bebaut in den Abschnitten 1 und 2, im Abschnitt 3 derzeit 5,6 ha in Bebauung:
· In Abschnitt 1 und 2 bilden vor allem das Schießhüttencenter mit rd. 6000 qm Verkaufsfläche und rd. 800 qm Wohnfläche das Zentrum. Außerdem sind das Möbelland Roßwag, mit rd. 3600 qm Verkaufsfläche, Eurospar mit rd. 1500 qm Verkaufsfläche, Profi-Schroth mit rd. 1100 qm Verkaufsfläche zu sehen.
· Im Abschnitt 3 sind bisher folgende Objekte als geplant bekannt:
Möbel-Roßwag mit 12.000 qm und Profi-Schroth mit 3.100 qm Verkaufsfläche
· Umspannwerk des Badenwerks (Fläche 0,6 ha)


Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technische Notfälle u.a.

Grundsatzfeststellungen:
Größere Ortsverbindungsstraßen, kleinere Gewerbebetriebe, größere Handwerksbetriebe, "sonstiger" Schienenverkehr
Betriebe und Anlagen, die in geringem Maße mit Gefahrstoffen umgehen; Lagerung von Gefahrstoffen mit geringem Gefahrstoffpotential.

· L 623 Richtung BAB mit ca. 14.000 Fahrzeugen täglich
· L 622 Richtung Ittersbach mit ca. 13.000 Fahrzeugen täglich
· L 562 Reichenbach - Langensteinbach - Auerbach mit ca. 11.000 Fahrzeugen täglich
· L 563 Richtung Untermutschelbach
· K 3562 Richtung Obermutschelbach
· Die größeren Gewerbebetriebe sind bereits in der Kategorie Brand beschrieben.
· Handwerksbetriebe mit Lagerung von Farben, Lacke, Lösungsmittel


Ittersbach

Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand

Grundsatzfeststellungen:
Offene und geschlossene Bauweise, Mischnutzung, kleinere Bauten besonderer Art, Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang.

· Industriegebiet Ittersbach mit derzeit 94 Gewerbe- und Industriebetrieben mit unterschiedlichsten Schwerpunkten; hervorzuheben sind insbesondere mehrere große Reifenlager, Becker-Autoradio, Möbellager, Holzverarbeitende Betriebe mit Holzlager
· Pferdehof Kern mit Reitsportanlagen
· Triebwagenhalle und Abstellgleise der AVG
· Altenheim Blumenhof
· Außenbezirke Schlehmühle, Ziegelhütte
· Wohblocks mit mehr als 3 Vollgeschoße

Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technischen Notfälle u.a.

· Kreis- und Landstraßen, die durch den Ort führen
· Gasversorgung
· Umwelt- und Containerdienst mit Lagerung


Auerbach

Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand:

Grundsatzfeststellungen:
Überwiegend offene Bebauung bis zu zwei Vollgeschossen, teilweise Reihenbebauung, einzelne kleinere Handwerksbetriebe innerhalb des Wohnbereichs

· Beherbergungsbetrieb mit mehr als 8 Betten (Gasthaus Hirsch)
· Heim zur Versorgung von Schwerstpflegefällen (Hospitz Sonnenlicht)
· landwirtschaftliche Betriebe außerhalb des Ortsgebiets (Haflingerhof)


Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technischen Notfälle u.a.

· Kreisstraße Richtung Pforzheim - auch Umleitungsstrecke zur Autobahn -
· Kreisstraße führt durch Wohngebiet
· Offener Bach im Ortsgebiet


Mutschelbach

Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand:

Grundsatzfeststellungen:
Überwiegend offene Bebauung bis zu zwei Vollgeschossen, teilweise Reihenbebauung, einzelne kleinere Handwerksbetriebe innerhalb des Wohnbereichs

· Lagerung von Trafoölen
· Lagerung von Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel
· landwirtschaftliche Feldscheunen und Vereinsheime außerhalb des Ortsgebiets

Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technische Notfälle u.a.

· Autobahn A8 geht durch das Ortsgebiet
· offene Gewässer
· Trafoöllager und Pflanzenschutzmittellager
· Kreisstraße Richtung Wilferdingen


Spielberg

Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse Brand:

Grundsatzfeststellungen:
Überwiegend offene Bebauung bis zu zwei Vollgeschossen, teilweise Reihenbebauung, einzelne kleinere Handwerksbetriebe innerhalb des Wohnbereichs

· Behindertenwohnheim der AWO
· holzverarbeitende Handwerksbetriebe im Ortsgebiet
· Schafzucht im Außenbereich ohne eigene Wasserversorgung

Konkrete Beschreibung zur Risikoklasse technische Notfälle u.a.

· zwei unabhängige AVG-Strecken (S1 und S11)
· Zugangsstraßen zum Gewerbegebiet Ittersbach
· 2,6 km Straßenstrecke im Albtal

2.2 Personal

2.2.1 Personalstand

Abteilung                Aktiv Jugend Altersmannschaft

Langensteinbach      47       21       10
Ittersbach                    29       24       16
Auerbach                     33       09       07
Mutschelbach             33       10       06
Spielberg                     34       06       02

Gesamt                      176       70      41



2.2.2 Ausbildung

Der Ausbildungsstand kann als gut und ausgreichend angesehen werden. Alle Feuerwehrangehörige, die aus der Jugend in die aktive Wehr übernommen werden, unterziehen sich zunächst der G26-Prüfung beim Arzt. Somit wird die gesundheitliche Eignung für den Feuwerwehrdienst geprüft. An Ausbildungen wird der Besuch der vorgeschriebenen Lehrgänge Grundausbildung, Funk, Maschinist und Atemschutz (soweit gesundheitlich möglich) gefordert. Auch die weiterführenden Lehrgänge wie Truppführer, Gruppenführer und Zugführer werden je nach Eignung und Bedarf regelmäßig von Feuerwehrangehörigen besucht.
An Sonderlehrgängen werden für jede Abteilung ein Atemschutzgerätewart und mehrere Gerätewarte an der Landesfeuerwehrschule ausgebildet.
Die Führungskräfte nehmen regelmäßig an den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Kreisbrandmeisters teil.
Ein wesentlicher Bestandteil der Feuerwehr Karlsbad ist die Jugendfeuerwehr. Ohne die regelmäßigen Übernahmen wäre der Mannschaftsbestand kaum zu halten. Die mit der Jugendarbeit betrauten Kameradinnen und Kameraden bilden sich regelmäßig bei den angebotenen Seminaren auf Kreisebene weiter.



2.2.3 Ausrüstung

Durch die klare Haltung des Gemeinderats zur Sicherheit für die Feuerwehrangehörigen konnte die Mannschaft in den Jahren 1996, 1997 und 1998 mit den persönlichen Ausrüstungsgegenständen, die vom Innenministerium und vom Unfallversicherungsverband vorgeschrieben sind, ausgerüstet werden. Es sind dies im einzelnen die Einsatzjacke 90, die Arbeitshosen und die Sicherheitshandschuhe. Mit einer Gesamtinvestition von über 120.000,-- DM wurde für die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen ein deutliches Zeichen gesetzt. Die Zuschüsse für diese Investition laufen noch bis zum Jahr 2000, so daß die Gemeinde auch einen erheblichen Teil der Aufwendungen wieder erstattet bekommt.


2.3 Fahrzeuge und Geräte

Der derzeitige Fahrzeugbestand gliedert sich wie folgt:


Abteilung                   Ist-Bestand
AUERBACH                            LF 8
AUERBACH                            TSF-W

ITTERSBACH                         TLF 16/24
ITTERSBACH                         LF 8

LANGENSTEINBACH           TLF 16/24
LANGENSTEINBACH           SW 2000 TR
LANGENSTEINBACH           LF 8
LANGENSTEINBACH           DLK 23-12
LANGENSTEINBACH           GW und VRW
LANGENSTEINBACH           KEF

MUTSCHELBACH                  TSF
MUTSCHELBACH                  LF 8

SPIELBERG                             LF 8
SPIELBERG                             TSF

An besonderen Geräten sind u.a. vorhanden:

3 Wasserwerfer
2 Druckbelüfter
1 Anhängeleiter
1 Atemschluftkompressor
1 Atemschutzprüfgerät
1 Schmutzwasserpumpe
4 Atemschutzgeräte - Reserve -
1 8 KVA Notstromagregat


2.4 Gerätehäuser

In jedem Ortsteil steht ein Feuerwehrgerätehaus. Die Häuser sind grundsätzlich in gutem baulichen Zustand und reichen für die Belange der Feuerwehr aus. Die Unterbringung der Fahrzeuge ist möglich, die Sozialräume und Unterrichtsräume sind ausreichend.

2.5 Alarmierung und Funkverkehr

Durch die Investitionen in den vergangenen 4 Jahren konnte der komplette Bestand an Funkgeräten in den Fahrzeugen auf die erforderlichen Mehrkanalgeräte FuG 8b-1 umgerüstet werden. Somit ist auch im Katastrophenfall das Ausweichen auf andere Funkkanäle möglich. Nur das Funkgerät im Gerätehaus Langensteinbach, welches zur zentralen Funkabwicklung und zur zusätzlichen Alarmierung benötigt wird, hat noch den alten Standart. Im Zuge von Ersatzbeschaffungen für die Alarmierungseinrichtung der Feuerwehr Karlsbad wird jedoch auch dieses Gerät in den kommenden Jahren ausgetauscht.
Die empfohlenen FMS-Hörer für die Funkgeräte wurde ebenfalls angeschafft. Somit reduziert sich der sprachliche Funkverkehr erheblich und der Funkkanal bleibt für Alarmierung und Lagemeldungen frei.

Der 2-Meter-Funk wurde optimiert. Derzeit sind auf jedem Fahrzeug zwei Funkgeräte diese Bereiches vorhanden.

Die Alarmierung erfolgt über den 4-Meter-Bereich, da der südliche Landkreis immer noch nicht flächendecken mit digitaler Technik ausgestattet ist.

Durch die Festlegung einer Alarm- und Ausrückeordnung für die Feuerwehr Karlsbad wurde der Alarmierungsbereich grundsätzlich neu geregelt. Die Alarm- und Ausrückeordnung ist derzeit in der Testphase, denn sowohl die Leitstelle als auch die Einsatzkräfte müssen sich an diese neue Systematik gewöhnen. Bewährt hat sich die Einführung der Tagesalarmschleife, bei der alle in Karlsbad beschäftigten Feuerwehrangehörigen, denen ein Ausrücken während der Tageszeit möglich ist, zusammenfinden. Somit ist der Brandschutz auch tagsüber vollständig gewährleistet.


2.6 Wasserversorgung

Im Gemeindegebiet mit Wohnbebauung ist die Wasserversorgung als ausreichend anzusehen. Nur in den Gewerbe- und Industriegebieten sowie in den bebauten Außenbereichen entspricht die Wasserversorgung nicht in vollem Umfang den Vorstellungen der Feuerwehr.
Durch das Vorhandensein eines SW 2000 kann jedoch in allen Gemeindeteilen davon ausgegangen werden, daß innerhalb vertretbarer Zeit eine ausreichende Wasserversorgung aufgebaut werden kann.


3. Anwendung des Richtwertverfahrens

Nach Analyse des Gefahrenpotentials der einzelnen Ortsteile wird dem untersuchten Bereich eine Risikokategorie für jede Gefahrenart zugeordnet. Wir haben bewußt auf die Ermittlung des gesamten Gemeindebereiches verzichtet, das dies zu einem globalen Ergebnis führen würde und nur für Sicht einer einzelnen, im Zusammenhang bebauten Gemeinde sinnvoll ist. Da Karlsbad jedoch als Flächengemeinde eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 13 - 15 km hat, halten wir eine Einzelbeurteilung für angebracht.



3.1 Festlegung der Risikoklassen

Nach dem Richtwertverfahren werden folgende Risikoklassen eingeteilt:

· Brandgefahren B 1 bis B 5
· Techninsche Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse T 1 bis T 5
· Gefahren durch Gefahrstoffe (ohne radioaktive Stoffe) G 1 bis G 5
· Gefahren durch radioaktive Stoffe R 1 bis R 5
· Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer W 1 bis W 5

Die Merkmale der Risikoklassen sind in Anlage 2 näher erläutert.

In Anwendung des Richtwertverfahrens ergeben sich nach der Subsummierung der in der Risikoanalyse festgestellten Tatbestände zu den Merkmalen der Risikoklassen folgende Einstufungen:


Ortsteil                         Brand     Hilfe

Langensteinbach      B 4         T 3
Ittersbach                    B 4         T 3
Auerbach                     B 2         T 2
Mutschelbach             B 2         T 2
Spielberg                    B 2          T 2

Die unter "Hilfe" ausgewiesene Risikoklasse beinhaltet auch die übrigen Risikoklassen der Bereiche G, R und W


3.2 Benötigte Ausrüstung

Nach dem Richtwertverfahren werden für die einzelnen Risikokategorien jeweils bestimmte, als notwendig erachtete Ausrüstungen festgelegt. Die Ausrüstung wird dann eingeteilt in Ausrüstungsstufen, die in einer festgelegten Maximalzeit jeweils an der Einsatzstelle verfügbar sein muß.


· Ausrüstungsstufe I < 10 Minuten nach Eingang der Alarmmeldung
(Ersteinsatz)
· Ausrüstungsstufe II < 20 Minuten nach Eingang der Alarmmeldung
(Erweiterte Ausrüstung)
· Ausrüstungsstufe III < 30 Minuten nach Eingang der Alarmmeldung
(Spezialausrüstung)


Die in der Ausrüstungsstufe I (Ersteinsatz) bestimmte feuerwehrtechnische Erstausrüstung ist so konzipiert, daß die als erste an der Einsatzstelle eintreffenden Kräfte sofort adäquat zu arbeiten beginnen können. Sollte die Gefahrensituation weitere Ausrüstung erfordern, so muß diese erweiterte Ausrüstung (Ausrüstungsstufe II) oder Spezialausrüstung (Ausrüstungsstufe III) innerhalb der angegebenen Zeiträume von 20 oder 30 Minuten an der Einsatzstelle zur Verfügung stehen.

Nach der im Richtwertverfahren vorgeschlagenen Tabelle ergibt sich für die Gemeinde Karlsbad folgende Fahrzeug-Bedarfsermittlung:


BRAND Hilfsfrist 1(10 Minuten)Die genannten Fahrzeuge müssen demnach in den Abteilungen vorgehalten werden
Abteilung Auerbach                      B 2       LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe
Abteilung Ittersbach                     B 4        LF 16/12, LF 8/6, ELW 1, DL*
Abteilung Langensteinbach       B 4        LF 16/12, LF 8/6, ELW 1, DL*
Abteilung Mutschelbach              B 2        LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe u. Erstausst. Gefahrgut
Abteilung Spielberg                      B 2        LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe
Gesamt Karlsbad *DL 23-12 nur einmal, da der Ortsteil Ittersbach bei einem Ausrückeradius von 8,4 km innerhalb der Hilfsfrist erreicht wird


BRAND Hilfsfrist 2(20 Minuten)
Abteilung Auerbach                       ELW, LF 8/6, LF 16/12
Abteilung Ittersbach                      ELW, LF 8/6, LF 16/12, TLF 24/50 ers. d. LF 16/12; DLK
Abteilung Langensteinbach        ELW, LF 8/6, LF 16/12, TLF 24/50 ers. d. LF 16/12; DLK
Abteilung Mutschelbach               ELW, LF 8/6, LF 16/12
Abteilung Spielberg                       ELW, LF 8/6, LF 16/12

BRAND Hilfsfrist 3(30 Minuten)
Abteilung Auerbach                       LF 16/12, SW 2000
Abteilung Ittersbach                      ELW 2, LF 16/12, SW 2000, GW-AS
Abteilung Langensteinbach        ELW 2, LF 16/12, SW 2000, GW-AS
Abteilung Mutschelbach              LF 16/12, SW 2000
Abteilung Spielberg                      LF 16/12, SW 2000


HILFE Hilfsfrist 1(10 Minuten)
Abteilung Auerbach T 2LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe
AbteilungIttersbach T 3LF 16/12
Abteilung Langensteinbach T 3LF 16/12
Abteilung Mutschelbach T 2LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe u. Erstausst. Gefahrgut
Abteilung Spielberg T 2LF 8/6 mit Ausrüstung techn. Hilfe

HILFE Hilfsfrist 2(20 Minuten)
Abteilung Auerbach LF 16/12
Abteilung Ittersbach ELW 1, LF 16/12, RW 2
Abteilung Langensteinbach ELW 1, LF 16/12, RW 2
Abteilung Mutschelbach LF 16/12
Abteilung Spielberg LF 16/12

HILFE Hilfsfrist 3(30 Minuten)
Abteilung Auerbach ELW 1, RW 2, LF 16/12
Abteilung Ittersbach ELW 1, RW 2, LF 16/12
Abteilung Langenstach ELW 1, RW 2, LF 16/12
Abteilung Mutschelbach ELW 1, RW 2, LF 16/12
Abteilung Spielberg ELW 1, RW 2, LF 16/12


Ausrüstung aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten

Begründung Schlauchwagen:
Aufgrund der Gefahrenschwerpunkte durch das Industriegebiet Ittersbach und das Gewerbegebiet Langensteinbach sowie die Aussiedlerhöfe "Im Steinig", den Kleingartengebieten und den übrigen Außenbebauungen ohne ausreichende Wasserversorgung ist die Vorhaltung eines Schlauchwagens geboten. Derzeit ergibt sich z.B. im Industriegebiet Ittersbach nur eine ausreichende Wasserversorgung durch die Einbindung des Schlauchwagens (Zisternenversorgung).

Begründung zweites LF 16:
Der Zusatzbedarf bei der Risikoklasse B 4 in den Ortsteilen Langensteinbach und Ittersbach von einem TLF 24/50 innerhalb der Hilfsfrist 2 kann nach Auffassung des Feuerwehrausschusses auch durch ein (innerhalb Karlsbad) drittes LF 16 erreicht werden.

Begründung Transportsysteme:
Der bisher vorgehaltene Materialnachschub in den zweiten Löschfahrzeugen der Ortsteile Auerbach und Spielberg soll durch variable Transportsysteme nach dem Wechselladerprinzip transportierbar gemacht werden. Für den Ortsteil Mutschelbach sollte aufgrund der vorhandenen Gefahrenlage mit der Autobahn ein GW-G1 in Betracht gezogen werden.

Die in der Hilfsfrist 2 und 3 geforderten Sonderfahrzeuge (ELW 2, GW-AS, RW 2) können nicht von der Feuerwehr Karlsbad bereitgestellt werden und müssen im Bedarfsfall im Wege der Überlandhilfe angefordert werden. Hierbei wird auf die noch vom Landkreis festzulegende Ausrückebereiche für diese Fahrzeuge verwiesen.


Zusatzausrüstung aufgrund der bisherigen Erfahrungen und örtlichen Einsatzstatistiken:

Ein hydraulischer Rettungssatz sollte als Zusatzbeladung in den LF8/6 der Abteilungen Mutschelbach, Auerbach und Spielberg beschafft werden.

An Sondergeräten sollte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vorhanden sein:
Wassersauger, Schmutzwasserpumpen, Belüftungsgeräte verschiedene Größen, Monitore mit Schaumaufsatz, fahrbarer Schaum-/Wasserwerfer, Ölauffangbehälter, Reserve-Atemschutzgeräte, Gefahrgut-Erstausrüstung, Hebekissen, Dichtkissen, Rollgliss, Korbtrage, Ölumfüllpumpe, Notstromaggregat 8 KVA, Schachtabdeckungen, Ölsperren für fließendes Gewässer.


3.3 Personalstärke

Die Ermittlung der Personalstärke richtet sich in erster Linie nach den vorgehaltenen Fahrzeugen und der Gerätetechnik. Mit der richtigen Personalstärke muß gewährleistet sein, daß immer ausreichend Personal für Ersteinsatz rund um die Uhr, auch tagsüber zur Verfügung steht. Die im Richtwertverfahren angewandten Vorgaben zur Personalstärke entsprechen den bundesweit üblichen Maßstäben, wobei davon ausgegangen wird, daß jedes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr für den Dienst geeignet und aktiv ist. Deshalb kann hier nur von einer Mindestpersonalstärke gesprochen werden. Auf die Errechnung einer Obergrenze wird verzichtet, da eine Diskussion ausgeschlossen werden soll, die sich mit weniger aktiven, älteren oder nicht mehr voll einsatzfähigen Kameradinnen und Kameraden befassen würde.

Die im Entwurf des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg empfohlene Sollstärke von 300% hat der Feuerwehrausschuß für zu hoch erachtet.

Nach dem Richtwertverfahren gilt folgende Grundlage:

· allgemeine Reserve

Generell ist eine Ausfallreserve von 100% vorzusehen. Eine maximale Reservevorhaltung sollte nicht mehr als 125% betragen. Die Mindeststärke einer Feuerwehr liegt bei 18 aktiven Feuerwehrangehörigen.

· Ausbildungsstand und Ausrüstung

Jeder Feuerwehrangehörige muß feuerwehrtauglich sein, zumindest über eine Grundausbildung und über eine vollständige persönliche Schutzausrüstung verfügen. Der Umfang der Schutzausrüstung bestimmt sich nach den Vorgaben des Innenministeriums und der Unfallverhütungsvorschriften.


· Führungsfunktion

Für die Zugführerfunktion ist eine Ausfallreserve von mindestens 200%, höchstens 300% vorzusehen. Bei den Gruppenführern, wobei jeder Fahrzeugführer als Gruppenführer ausgebildet sein sollte, ist eine Personalausfallreserve von 100%, maximal 150% vorzusehen.


· Atemschutzgeräteträger

Für die Sicherstellung der Einsatzmöglichkeiten sollte an Atemschutzgeräteträger eine Reserve von 150%, maximal 200%, vogehalten werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß zum ungünstigsten Zeitpunkt der Alarmstufe I mindestens vier Atemschutzgeräteträger pro Löschfahrzeug zur Verfügung stehen.


· Besatzung von Sonderfahrzeugen

Für die Besetzung von Sonderfahrzeugen und allen Stützpunktfahrzeugen (Drehleiter, Schlauchwagen oder Rüstwagen) ist eine Personalreserve von mindestens 200%, maximal 300% vorzuhalten.


Zur Berechnung der Personalstärke einer Feuerwehr werden die in den Vorschriften festgelegten taktischen Einheiten (Trupp, Staffel, Gruppe) und die damit vorgesehenen Fahrzeugbesatzungen zugrunde gelegt.

Aus den vorstehend festgelegten Reserven läßt sich für die Personalausstattung ein Zielkorridor (minimale bis maximale Vorhaltung) als Soll-Zustand angeben.

Die Ermittlung der Personalstärke und Ausbildung in den Abteilungen der Feuerwehr Karlsbad ergibt sich aus der nachfolgendenTabelle:


Excel-Tabelle "Personalstatistik nach Richtwertverfahren.xls"


3.4 Gerätehäuser

Größe und Ausstattung von Feuerwehrhäusern sind vom Personal, den Fahrzeugen und dem Gerät in der Gemeindefeuerwehr beziehungsweise in der Feuerwehrabteilung abhängig. Es gilt die DIN 14 092.
Ein Feuerwehrhaus sol mindestens verfügen über:
· Fahrzeughallen
· Umkleideräume
· Sanitärräume
· Aufenthaltsraum/Sozialraum
· Lagerräume
· Schulungsräume nach örtlicher Notwendigkeit


Die Standorte sind bei Neuplanung nach den Ausrückebereichen und Nachrückebereichen zu bestimmen. Bei bestehenden Häuser, wie dies in Karlsbad der Fall ist, kann eine Überprüfung nach den Kriterien des Landesfeuerwehrverbandes (Entwurf) durchgeführt werden. Dieser Entwurf sagt aus, daß in einem Radius von 2,4 Kilometer die bebauten Ortsbereiche erreicht werden müssen (5-Minuten-Frist). Das entspricht einer Fahrstrecke von 3,3 Kilometer.


Die Standorte der Abteilungen wurden überprüft. Die Radien und Entfernungen entsprechen den Vorstellungen des Landesentwurfes. Dies ergibt auch die Bestätigung der bisherigen politischen Entscheidung, an der Abteilungsstruktur festzuhalten.


4. Umsetzung des Richtwertverfahrens

4.1 Benötigte Ausrüstung

Im Soll-Ist-Vergleich und unter Berüchsichtigung der Fahrzeug-Lebenserwartung von 25 Jahren ergibt sich die nachstehende Beschaffungs- und Bestandstabelle

Abteilung                         Ist-Bestand           Soll-Bestand                                      Ersatzbe-schaffung im Jahr
Auerbach                         LF 8                        LF 8/6 mit TH und Rettungssatz, ohne TS 8 1999
Mutschbach                    TSF                         LF 8/6 mit TH und Rettungssatz, ohne TS 8, Erstausr. GG 1999
Ittersbach                        TLF 16/24              LF 16/12                                               2001
Langensteinbach           KEF                        ELW 1                                                   2002
Ittersbach                                                         ELW 1                                                  2002
Langensteinbach          TLF 16/24               LF 16/12                                              2005
Spielberg                         LF 8                         LF 8/6 mit TH und Rettungssatz, ohne TS 8 2005
Mutschbach                     LF 8                        GW-G1                                                 2010
Ittersbach                         LF 8                         LF 8/6                                                  2013
Langensteinbach           SW 2000 TR          SW 2000 TR                                       2013
Spielberg                          TSF Ersatzweise:Transportfahrzeug mit Beladung    2013
Langensteinbach            LF 8                         LF 8/6                                                  2014
Langensteinbach            GW und VRW        LF 16/12 (TH !!)                                  2015
Langensteinbach             DLK 23-12            DLK 23-12                                          2015
Auerbach                           TSF - W Ersatzweise:Transportfahrzeug mit Beladung 2020


4.2 Personalstärke


Im Vergleich zwischen Soll- und Ist beim Mannschaftsbestand ergeben sich nur kleine Differenzen, die sich auch nicht formell ausgleichen lassen. Wichtig ist dabei die kontinuierliche Weiterführung der Jugendarbeit und der eingeschlagenen Ausbildungsstrategie.

evtl. noch Ausbildungszahlen einfügen; noch Festlegung über G26 Untersuchung bei Übernahmen.


4.3 Gerätehäuser

Die Gerätehäuser aller Abteilungen sind in einem baulich guten Zustand, da alle in den vergangenen 10 Jahren neu erstellt, renoviert oder umgebaut wurden. Sie entsprechen den in der DIN 14092 genannten Anforderungen.

Die Standorte der Abteilungen wurden überprüft. Die Radien und Entfernungen entsprechen den Vorstellungen des Landesentwurfes. Dies ergibt auch die Bestätigung der bisherigen politischen Entscheidung, an der Abteilungsstruktur festzuhalten.

Abschlußbetrachtung

Das erstellte Feuerwehrkonzept wurde mit großer Sorgfalt und unter
Beachtung der genannten Grundsätze erstellt. Die Zeitspanne von über 15 Jahren schließt jedoch nicht aus, daß das Konzept aufgrund neuer technischer und einsatztaktischer Entwicklungen fortgeschrieben werden muß.
Der Zeitplan der Beschaffungen ist aufgrund der ermittelten Lebenserwartung der Fahrzeuge und der analysierten Gefahrenlage unbedingt einzuhalten.

Zur Motivation der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen ist auch weiterhin das Ausbildungsangebot aufrecht zu erhalten. Insbesondere ist die Förderung der Jugendarbeit durch eine beispielhaft ausgerüstete und arbeitende aktive Abteilung fortzuführen.